Das Verwaltungsgutachten lässt eine zuverlässige Beurteilung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu, weshalb in antizipierter Beweiswürdigung darauf abgestellt werden kann.
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Basel-Land Kantonsgericht 21.04.2016 2016-04-21-sv-9 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.04.2016 2016-04-21-sv-9 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.04.2016 2016-04-21-sv-9
Das Verwaltungsgutachten lässt eine zuverlässige Beurteilung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu, weshalb in antizipierter Beweiswürdigung darauf abgestellt werden kann.
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