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2016-04-21-sv-7

Basel-Landschaft · 2016-04-21 · Deutsch BL

Anspruch auf eine Invalidenrente gestützt auf das Gerichtsgutachten mangels adäquaten Kausalzusammenhangs verneint; aufgrund des Verursacherprinzips ist dem unterliegenden Beschwerdeführer eine Parteientschädigung für den Aufwand bis und mit Beschluss des Gerichts, ein Gerichtsgutachten einzuholen, zuzusprechen

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Anspruch auf eine Invalidenrente gestützt auf das Gerichtsgutachten mangels adäquaten Kausalzusammenhangs verneint; aufgrund des Verursacherprinzips ist dem unterliegenden Beschwerdeführer eine Parteientschädigung für den Aufwand bis und mit Beschluss des Gerichts, ein Gerichtsgutachten einzuholen, zuzusprechen

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