Insolvenzentschädigung; Verletzung der Schadenminderungspflicht. Lohnausstände sind frühzeitig und mit Nachdruck zu verfolgen und rechtlich einzufordern, andernfalls die versicherte Person ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung verliert.
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Basel-Land Kantonsgericht 21.04.2016 2016-04-21-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.04.2016 2016-04-21-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.04.2016 2016-04-21-sv-2
Insolvenzentschädigung; Verletzung der Schadenminderungspflicht. Lohnausstände sind frühzeitig und mit Nachdruck zu verfolgen und rechtlich einzufordern, andernfalls die versicherte Person ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung verliert.
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