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2016-03-31-sv-2

Basel-Landschaft · 2016-03-31 · Deutsch BL

Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses ingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität bejaht. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin   eine befristete Rente aus beruflicher Vorsorge zu bezahlen.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses ingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität bejaht. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin   eine befristete Rente aus beruflicher Vorsorge zu bezahlen.

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