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2016-03-18-sv-4

Basel-Landschaft · 2016-03-18 · Deutsch BL

Prämienschulden und Schuldnererklärung im Sinne von Art. 86 OR. Obschon der Versicherte bei der Bezahlung der strittigen Prämienforderung dieselbe elektronische Referenznummer verwendet hat wie bereits für zuvor bezahlte Rechnungen, belegt insbeson-dere die Übereinstimmung mit dem fraglichen Forderungsbetrag, dass seine Zahlung an die strittige Prämie anzurechnen gewesen wäre. Die strittige Forderung gilt damit als getilgt.

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Prämienschulden und Schuldnererklärung im Sinne von Art. 86 OR. Obschon der Versicherte bei der Bezahlung der strittigen Prämienforderung dieselbe elektronische Referenznummer verwendet hat wie bereits für zuvor bezahlte Rechnungen, belegt insbeson-dere die Übereinstimmung mit dem fraglichen Forderungsbetrag, dass seine Zahlung an die strittige Prämie anzurechnen gewesen wäre. Die strittige Forderung gilt damit als getilgt.

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