Abweisung der Beschwerde. Ausschluss vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis zur endgültigen Aufgabe der arbeitgeberähnlichen Stellung. Danach Nichterfüllen der Beitragszeit; der Beschwerdeführer kann eine beitragspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten nicht nachweisen.
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Basel-Land Kantonsgericht 18.03.2016 2016-03-18-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.03.2016 2016-03-18-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.03.2016 2016-03-18-sv-1
Abweisung der Beschwerde. Ausschluss vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis zur endgültigen Aufgabe der arbeitgeberähnlichen Stellung. Danach Nichterfüllen der Beitragszeit; der Beschwerdeführer kann eine beitragspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten nicht nachweisen.
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