Parteientschädigung: Stundenansatz für Volontäre bzw. Substituten / unnötiger Koordinationsaufwand und unnötiger Mehraufwand aufgrund einer Doppelvertretung an einer Verhandlung respektive einem Augenschein ist nicht von der Gegenpartei zu tragen
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Basel-Land Enteignungsgericht 17.03.2016 2016-03-17-1 Bâle-Campagne Enteignungsgericht 17.03.2016 2016-03-17-1 Basilea Campagna Enteignungsgericht 17.03.2016 2016-03-17-1
Parteientschädigung: Stundenansatz für Volontäre bzw. Substituten / unnötiger Koordinationsaufwand und unnötiger Mehraufwand aufgrund einer Doppelvertretung an einer Verhandlung respektive einem Augenschein ist nicht von der Gegenpartei zu tragen
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