Die Kausalität zwischen zwei Unfällen und dem bestehenden Gesundheitsschaden – unter anderem eine Diskushernie – wird gestützt auf das vom Gericht eingeholte Gutachten bejaht. Die von den Parteien eingereichten Ergänzungsfragen wurden den Gutachtern – mangels Relevanz – zu Recht nicht unterbreitet.
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Basel-Land Kantonsgericht 03.03.2016 2016-03-03-sv-6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.03.2016 2016-03-03-sv-6 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.03.2016 2016-03-03-sv-6
Die Kausalität zwischen zwei Unfällen und dem bestehenden Gesundheitsschaden – unter anderem eine Diskushernie – wird gestützt auf das vom Gericht eingeholte Gutachten bejaht. Die von den Parteien eingereichten Ergänzungsfragen wurden den Gutachtern – mangels Relevanz – zu Recht nicht unterbreitet.
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