Anspruch auf medizinische Massnahmen im Zusammenhang des Geburtsgebrechens Ziff. 404Anhang GgV: Sämtliche Kriterien für die Anerkennung des Geburtsgebrechens sind vor dem vollendeten 9. Altersjahr rechtzeitig festgestellt worden. Daran ändern die erst danach erfolgten Abklärungen von Teilleistungsstörungen (visuelle und auditive Wahrnehmungs- sowie Merkfähigkeitsstörung) aufgrund ihres ergänzenden Charakters nichts.
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Basel-Land Kantonsgericht 25.02.2016 2016-02-25-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 25.02.2016 2016-02-25-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 25.02.2016 2016-02-25-sv-4
Anspruch auf medizinische Massnahmen im Zusammenhang des Geburtsgebrechens Ziff. 404Anhang GgV: Sämtliche Kriterien für die Anerkennung des Geburtsgebrechens sind vor dem vollendeten 9. Altersjahr rechtzeitig festgestellt worden. Daran ändern die erst danach erfolgten Abklärungen von Teilleistungsstörungen (visuelle und auditive Wahrnehmungs- sowie Merkfähigkeitsstörung) aufgrund ihres ergänzenden Charakters nichts.
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