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2016-02-11-sv-3

Basel-Landschaft · 2016-02-11 · Deutsch BL

Abweisung der Beschwerde. Es liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Würdigung des medizinischen Sachverhalts und Überprüfung des Einkommensvergleichs; Ablehnung des Anspruchs auf eine Invalidenrente sowie auf eine Integritätsentschädigung der Unfallversicherung. Bewilligung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege.

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Abweisung der Beschwerde. Es liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Würdigung des medizinischen Sachverhalts und Überprüfung des Einkommensvergleichs; Ablehnung des Anspruchs auf eine Invalidenrente sowie auf eine Integritätsentschädigung der Unfallversicherung. Bewilligung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege.

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