Abweisung der Beschwerde. Es liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Würdigung des medizinischen Sachverhalts und Überprüfung des Einkommensvergleichs; Ablehnung des Anspruchs auf eine Invalidenrente sowie auf eine Integritätsentschädigung der Unfallversicherung. Bewilligung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege.
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Basel-Land Kantonsgericht 11.02.2016 2016-02-11-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 11.02.2016 2016-02-11-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 11.02.2016 2016-02-11-sv-3
Abweisung der Beschwerde. Es liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Würdigung des medizinischen Sachverhalts und Überprüfung des Einkommensvergleichs; Ablehnung des Anspruchs auf eine Invalidenrente sowie auf eine Integritätsentschädigung der Unfallversicherung. Bewilligung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege.
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