Guter Glaube als Voraussetzung für den Erlass einer Rückforderung; dieser ist zu bejahen, da bezüglich der begangenen Meldepflichtverletzung lediglich von einer leichten Nachlässigkeit der Versicherten auszugehen ist
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Basel-Land Kantonsgericht 28.01.2016 2016-01-28-sv-8 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.01.2016 2016-01-28-sv-8 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.01.2016 2016-01-28-sv-8
Guter Glaube als Voraussetzung für den Erlass einer Rückforderung; dieser ist zu bejahen, da bezüglich der begangenen Meldepflichtverletzung lediglich von einer leichten Nachlässigkeit der Versicherten auszugehen ist
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