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2016-01-28-sv-2

Basel-Landschaft · 2016-01-28 · Deutsch BL

Anspruch des selbständigerwerbenden Beschwerdeführers auf Taggeldleistungen und eine Teilrente bejaht. Es ist auf die attestierten Arbeitsunfähigkeiten der behandelnden Ärzte sowie der Gutachter abzustellen. Der IV-Grad ist anhand der Geschäftsabschlüsse mittels Einkommensvergleichs zu ermitteln. Offengelassen, ob die Anordnung der Ob-servation geboten war, da das Bildmaterial unergiebig ist und die ärztliche Beurteilung des Bildmaterials nicht verwertbar.

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Anspruch des selbständigerwerbenden Beschwerdeführers auf Taggeldleistungen und eine Teilrente bejaht. Es ist auf die attestierten Arbeitsunfähigkeiten der behandelnden Ärzte sowie der Gutachter abzustellen. Der IV-Grad ist anhand der Geschäftsabschlüsse mittels Einkommensvergleichs zu ermitteln. Offengelassen, ob die Anordnung der Ob-servation geboten war, da das Bildmaterial unergiebig ist und die ärztliche Beurteilung des Bildmaterials nicht verwertbar.

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