Führt die Aufgabe einer zwar unsicheren „Try&Hire“-Zwischenverdiensttätigkeit zu Gunsten eines Probeeinsatzes ohne Zusicherung einer Festanstellung zu Arbeitslosigkeit, ist dies als selbstverschuldete Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu werten.
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Basel-Land Kantonsgericht 28.01.2016 2016-01-28-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.01.2016 2016-01-28-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.01.2016 2016-01-28-sv-1
Führt die Aufgabe einer zwar unsicheren „Try&Hire“-Zwischenverdiensttätigkeit zu Gunsten eines Probeeinsatzes ohne Zusicherung einer Festanstellung zu Arbeitslosigkeit, ist dies als selbstverschuldete Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu werten.
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