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2016-01-14-sv-5

Basel-Landschaft · 2016-01-14 · Deutsch BL

Erlassvoraussetzung des guten Glaubens verneint. Der Versicherte, der gleichzeitig alleiniger Gesellschafter seiner Arbeitgeberin ist, kann sich nicht darauf berufen, beim Bezug zu hoch ausgerichteter Taggeldleistungen gutgläubig gewesen zu sein, nachdem er der Versicherung im Namen der Arbeitgeberin in der Schadenmeldung zunächst einen zu hohen Verdienst und erst nachträglich einen tieferen Lohn gemeldet hat.

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Erlassvoraussetzung des guten Glaubens verneint. Der Versicherte, der gleichzeitig alleiniger Gesellschafter seiner Arbeitgeberin ist, kann sich nicht darauf berufen, beim Bezug zu hoch ausgerichteter Taggeldleistungen gutgläubig gewesen zu sein, nachdem er der Versicherung im Namen der Arbeitgeberin in der Schadenmeldung zunächst einen zu hohen Verdienst und erst nachträglich einen tieferen Lohn gemeldet hat.

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