Die Ergebnisse der EFL lassen eine zuverlässige Einschätzung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu. Weitere Abklärungen sind nicht notwendig.
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Basel-Land Kantonsgericht 07.01.2016 2016-01-07-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.01.2016 2016-01-07-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.01.2016 2016-01-07-sv-3
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