opencaselaw.ch

2015-12-10_sv_5

Basel-Landschaft · 2015-12-10 · Deutsch BL

Beschwerdeabweisung; Ablehnung der Anspruchsberechtigung infolge arbeitgeberähnlicher Stellung; Der Ehemann der Beschwerdeführerin war im massgeblichen Zeitraum Mitglied und Liquidator einer Gesellschaft. Eine beschlossene oder angeordnete Liquidation ist kein taugliches Kriterium dafür, das Ausscheiden einer arbeitgeberähnlichen Person aus der Firma zu belegen.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 10.12.2015 2015-12-10_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 10.12.2015 2015-12-10_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 10.12.2015 2015-12-10_sv_5

Beschwerdeabweisung; Ablehnung der Anspruchsberechtigung infolge arbeitgeberähnlicher Stellung; Der Ehemann der Beschwerdeführerin war im massgeblichen Zeitraum Mitglied und Liquidator einer Gesellschaft. Eine beschlossene oder angeordnete Liquidation ist kein taugliches Kriterium dafür, das Ausscheiden einer arbeitgeberähnlichen Person aus der Firma zu belegen.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht