opencaselaw.ch

2015-12-09_sv_2

Basel-Landschaft · 2015-12-09 · Deutsch BL

Einstellung in der Anspruchsberechtigung; Nimmt die versicherte Person die angebotene Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nicht an, hat sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. In casu bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitsnehmerin der Verbleib an der Stelle aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 09.12.2015 2015-12-09_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 09.12.2015 2015-12-09_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 09.12.2015 2015-12-09_sv_2

Einstellung in der Anspruchsberechtigung; Nimmt die versicherte Person die angebotene Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nicht an, hat sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. In casu bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitsnehmerin der Verbleib an der Stelle aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht