Die Rechte und Pflichten der Krankenpflegeversicherten, worunter auch die Entrichtung von Prämien fällt, beruhen auf der persönlichen Zugehörigkeit zur Krankenkasse und fallen nicht zufolge durch die öffentliche Hand (z.B. durch die Sozialhilfebehörde) geleisteter - oder eben nicht (rechtzeitig) geleisteter - Unterstützungsbeiträge dahin
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Basel-Land Kantonsgericht 09.12.2015 2015-12-09_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 09.12.2015 2015-12-09_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 09.12.2015 2015-12-09_sv_1
Die Rechte und Pflichten der Krankenpflegeversicherten, worunter auch die Entrichtung von Prämien fällt, beruhen auf der persönlichen Zugehörigkeit zur Krankenkasse und fallen nicht zufolge durch die öffentliche Hand (z.B. durch die Sozialhilfebehörde) geleisteter - oder eben nicht (rechtzeitig) geleisteter - Unterstützungsbeiträge dahin
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