Vorliegend ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer empfangene Beträge (Einnahmen aus Aufträgen) und Naturalleistungen als Lohn bezogen hat, weshalb diese als versicherter Verdienst zu berücksichtigen sind
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Basel-Land Kantonsgericht 04.12.2015 2015-12-04-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.12.2015 2015-12-04-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.12.2015 2015-12-04-sv-3
Vorliegend ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer empfangene Beträge (Einnahmen aus Aufträgen) und Naturalleistungen als Lohn bezogen hat, weshalb diese als versicherter Verdienst zu berücksichtigen sind
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