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2015-12-04-sv-3

Basel-Landschaft · 2015-12-04 · Deutsch BL

Vorliegend ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer empfangene Beträge (Einnahmen aus Aufträgen) und Naturalleistungen als Lohn bezogen hat, weshalb diese als versicherter Verdienst zu berücksichtigen sind

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Vorliegend ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer empfangene Beträge (Einnahmen aus Aufträgen) und Naturalleistungen als Lohn bezogen hat, weshalb diese als versicherter Verdienst zu berücksichtigen sind

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