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2015-11-12-sv-1

Basel-Landschaft · 2015-11-12 · Deutsch BL

Beschwerde wird gutgeheissen; entgegen der Beschwerdegegnerin ist davon auszugehen, dass die Versicherte ihre letzte Arbeitsstelle aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden aufgeben musste, weshalb das Valideneinkommen gestützt auf die Angaben der letzten Arbeitgeberin zu berechnen ist und nicht gestützt auf einen Tabellenlohn

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Beschwerde wird gutgeheissen; entgegen der Beschwerdegegnerin ist davon auszugehen, dass die Versicherte ihre letzte Arbeitsstelle aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden aufgeben musste, weshalb das Valideneinkommen gestützt auf die Angaben der letzten Arbeitgeberin zu berechnen ist und nicht gestützt auf einen Tabellenlohn

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