Beschwerde wird gutgeheissen; entgegen der Beschwerdegegnerin ist davon auszugehen, dass die Versicherte ihre letzte Arbeitsstelle aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden aufgeben musste, weshalb das Valideneinkommen gestützt auf die Angaben der letzten Arbeitgeberin zu berechnen ist und nicht gestützt auf einen Tabellenlohn
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Basel-Land Kantonsgericht 12.11.2015 2015-11-12-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.11.2015 2015-11-12-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.11.2015 2015-11-12-sv-1
Beschwerde wird gutgeheissen; entgegen der Beschwerdegegnerin ist davon auszugehen, dass die Versicherte ihre letzte Arbeitsstelle aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden aufgeben musste, weshalb das Valideneinkommen gestützt auf die Angaben der letzten Arbeitgeberin zu berechnen ist und nicht gestützt auf einen Tabellenlohn
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