SUVA ist zu Recht wegen verspäteter Einspracheerhebung auf die Einsprache der Versicherten nicht eingetreten / Es liegen keine hinreichenden Gründe für eine Wiederherstellung der versäumten Einsprachefrist vor
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 29.10.2015 2015-10-29_sv_6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.10.2015 2015-10-29_sv_6 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.10.2015 2015-10-29_sv_6
SUVA ist zu Recht wegen verspäteter Einspracheerhebung auf die Einsprache der Versicherten nicht eingetreten / Es liegen keine hinreichenden Gründe für eine Wiederherstellung der versäumten Einsprachefrist vor
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht