Einstellung in der Arbeitslosenentschädigung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bejaht; Aufhebung des Einspracheentscheids, weil die Arbeitslosenkasse zur Begründung der Einstellung nach Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG Tatsachen in Betracht gezogen hat, die für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ursächlich waren
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 21.10.2015 2015-10-21_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.10.2015 2015-10-21_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.10.2015 2015-10-21_sv_1
Einstellung in der Arbeitslosenentschädigung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bejaht; Aufhebung des Einspracheentscheids, weil die Arbeitslosenkasse zur Begründung der Einstellung nach Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG Tatsachen in Betracht gezogen hat, die für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ursächlich waren
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht