Natürliche und adäquate Unfallkausalität, Zeitpunkt des Fallabschlusses, Gerichtsgutachten. Wurde der versicherten Person vor Fallabschluss zu Unrecht eine zweckmässige Heilbehandlung verweigert, ist es angemessen, diese nachträglich zu gewähren.
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Basel-Land Kantonsgericht 08.10.2015 2015-10-08_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.10.2015 2015-10-08_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.10.2015 2015-10-08_sv_5
Natürliche und adäquate Unfallkausalität, Zeitpunkt des Fallabschlusses, Gerichtsgutachten. Wurde der versicherten Person vor Fallabschluss zu Unrecht eine zweckmässige Heilbehandlung verweigert, ist es angemessen, diese nachträglich zu gewähren.
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