Rentenrevision; Aufhebung der Invalidenrente des Beschwerdeführers, weil sich sein Gesundheitszustand seit der ursprünglichen Rentenzusprache rentenrelevant verbessert hat. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann auf das bidisziplinäre Gutachten abgestellt werden; Ablehnung des Anspruches auf Wiedereingliederungsmassnahmen mangels Bereitschaft, daran teilzunehmen.
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Basel-Land Kantonsgericht 08.10.2015 2015-10-08_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.10.2015 2015-10-08_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.10.2015 2015-10-08_sv_1
Rentenrevision; Aufhebung der Invalidenrente des Beschwerdeführers, weil sich sein Gesundheitszustand seit der ursprünglichen Rentenzusprache rentenrelevant verbessert hat. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann auf das bidisziplinäre Gutachten abgestellt werden; Ablehnung des Anspruches auf Wiedereingliederungsmassnahmen mangels Bereitschaft, daran teilzunehmen.
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