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2015-09-24_sv_2

Basel-Landschaft · 2015-09-24 · Deutsch BL

Rentenaufhebung aufgrund einer erheblichen Verbesserung des Gesundheitszustandes: auf das schlüssige Verwaltungsgutachten kann abgestellt werden / Die erwerbliche Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ist vorliegend zu bejahen

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Rentenaufhebung aufgrund einer erheblichen Verbesserung des Gesundheitszustandes: auf das schlüssige Verwaltungsgutachten kann abgestellt werden / Die erwerbliche Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ist vorliegend zu bejahen

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