Rentenaufhebung aufgrund einer erheblichen Verbesserung des Gesundheitszustandes: auf das schlüssige Verwaltungsgutachten kann abgestellt werden / Die erwerbliche Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ist vorliegend zu bejahen
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Basel-Land Kantonsgericht 24.09.2015 2015-09-24_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.09.2015 2015-09-24_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.09.2015 2015-09-24_sv_2
Rentenaufhebung aufgrund einer erheblichen Verbesserung des Gesundheitszustandes: auf das schlüssige Verwaltungsgutachten kann abgestellt werden / Die erwerbliche Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ist vorliegend zu bejahen
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