Klage gutgeheissen; da Taggeldleistungen typischerweise zu Beginn einer Erkrankung zum Tragen kommen und es dabei um die unmittelbare Sicherung des Einkommens im Krankheitsfall geht, sind die Anforderungen an den Nachweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - auch aus Gründen der Praktikabilität - tiefer als für den Nachweis einer Invalidität
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Basel-Land Kantonsgericht 22.09.2015 2015-09-22_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 22.09.2015 2015-09-22_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 22.09.2015 2015-09-22_sv_1
Klage gutgeheissen; da Taggeldleistungen typischerweise zu Beginn einer Erkrankung zum Tragen kommen und es dabei um die unmittelbare Sicherung des Einkommens im Krankheitsfall geht, sind die Anforderungen an den Nachweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - auch aus Gründen der Praktikabilität - tiefer als für den Nachweis einer Invalidität
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