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2015-09-17_sv_1

Basel-Landschaft · 2015-09-17 · Deutsch BL

Voraussetzungen sowohl für eine Wiedererwägung einer ursprünglich zweifellos unrichtigen Verfügung als auch für eine revisionsweise Anpassung der bisher ausgerichteten IV-Rente infolge wesentlicher Veränderung der erwerblichen Situation erfüllt. Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Abklärung des medizinischen Sachverhalts.

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Voraussetzungen sowohl für eine Wiedererwägung einer ursprünglich zweifellos unrichtigen Verfügung als auch für eine revisionsweise Anpassung der bisher ausgerichteten IV-Rente infolge wesentlicher Veränderung der erwerblichen Situation erfüllt. Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Abklärung des medizinischen Sachverhalts.

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