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2015-09-10-entger-1

Basel-Landschaft · 2015-09-10 · Deutsch BL

Fehlerhaftigkeit oder Nichtigkeit einer Verfügung: Fehlende Bezeichnung einer Gebührenrechnung als Verfügung ist kein Nichtigkeitsgrund / Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist vorliegend kein Nichtigkeitsgrund Mehrwertsteuer: Das Enteignungsgericht ist für die Beurteilung von MWST-Fragen zuständig / Kanalisationsanschlussgebühren sind zum Normalsatz mehrwertsteuerpflichtig / Überwälzung der Mehrwertsteuer auf Pflichtige mittels Verfügung ist zulässig

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Basel-Land Enteignungsgericht 10.09.2015 2015-09-10-entger-1 Bâle-Campagne Enteignungsgericht 10.09.2015 2015-09-10-entger-1 Basilea Campagna Enteignungsgericht 10.09.2015 2015-09-10-entger-1

Fehlerhaftigkeit oder Nichtigkeit einer Verfügung: Fehlende Bezeichnung einer Gebührenrechnung als Verfügung ist kein Nichtigkeitsgrund / Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist vorliegend kein Nichtigkeitsgrund Mehrwertsteuer: Das Enteignungsgericht ist für die Beurteilung von MWST-Fragen zuständig / Kanalisationsanschlussgebühren sind zum Normalsatz mehrwertsteuerpflichtig / Überwälzung der Mehrwertsteuer auf Pflichtige mittels Verfügung ist zulässig

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