Berufskrankheit; der Kausalzusammenhang der neu geklagten Beschwerden mit der ursprünglich anerkannten Berufskrankheit und ihren Folgen ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben.
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Basel-Land Kantonsgericht 03.09.2015 2015-09-03_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.09.2015 2015-09-03_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.09.2015 2015-09-03_sv_4
Berufskrankheit; der Kausalzusammenhang der neu geklagten Beschwerden mit der ursprünglich anerkannten Berufskrankheit und ihren Folgen ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben.
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