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2015-09-03_sv_3

Basel-Landschaft · 2015-09-03 · Deutsch BL

Beitragszeit: Art. 13 Abs. 2 lit. c AVIG, Bejahung des Weiterbestands des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Akten. Die arbeitgeberähnliche Stellung führt nicht zu einer Verneinung des Anspruchs des Beschwerdeführers, da die gemeldete Arbeitslosigkeit ein gekündigtes Anstellungsverhältnis bei einem Drittbetrieb betraf, welches länger als sechs Monate dauerte.

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Beitragszeit: Art. 13 Abs. 2 lit. c AVIG, Bejahung des Weiterbestands des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Akten. Die arbeitgeberähnliche Stellung führt nicht zu einer Verneinung des Anspruchs des Beschwerdeführers, da die gemeldete Arbeitslosigkeit ein gekündigtes Anstellungsverhältnis bei einem Drittbetrieb betraf, welches länger als sechs Monate dauerte.

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