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2015-09-03_sv_1

Basel-Landschaft · 2015-09-03 · Deutsch BL

Zur Berechnung des versicherten Verdienstes ist der im Bemessungszeitraum tatsächlich erzielte Lohn massgebend. Kann die Höhe des Einkommens nicht exakt bestimmt werden, so wirkt sich dies zu Ungunsten der versicherten Person aus. Vorliegend ist die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Lohnerhöhung bei der Ermittlung des versicherten Verdienstes nicht zu berücksichtigen, da diese nicht nachgewiesen ist.

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Zur Berechnung des versicherten Verdienstes ist der im Bemessungszeitraum tatsächlich erzielte Lohn massgebend. Kann die Höhe des Einkommens nicht exakt bestimmt werden, so wirkt sich dies zu Ungunsten der versicherten Person aus. Vorliegend ist die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Lohnerhöhung bei der Ermittlung des versicherten Verdienstes nicht zu berücksichtigen, da diese nicht nachgewiesen ist.

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