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2015-08-27_sv_5

Basel-Landschaft · 2021-01-01 · Deutsch BL

Die Vorinstanz hat Bundesrecht verletzt, indem sie unter den gegebenen Umständen nicht auf die Einsprache der Beschwerdeführerin eingetreten ist. Krankentaggelder sind solange als Lohnersatz einzustufen, als sie vereinbarungsgemäss geschuldet sind, längstens aber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt des Unfallereignisses in einem Arbeitsverhältnis stand, ist der Versicherungsschutz zu bejahen.

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Basel-Land Kantonsgericht 2015-08-27_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 2015-08-27_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 2015-08-27_sv_5

Die Vorinstanz hat Bundesrecht verletzt, indem sie unter den gegebenen Umständen nicht auf die Einsprache der Beschwerdeführerin eingetreten ist. Krankentaggelder sind solange als Lohnersatz einzustufen, als sie vereinbarungsgemäss geschuldet sind, längstens aber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt des Unfallereignisses in einem Arbeitsverhältnis stand, ist der Versicherungsschutz zu bejahen.

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