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2015-08-27_sv_4

Basel-Landschaft · 2015-08-27 · Deutsch BL

Beiträge: Dividendenausschüttungen sind nur dann als massgebender Lohn zu betrachten, wenn von einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen der Arbeitsleistung und den bezogenen Löhnen ausgegangen werden muss. Bei berufstätigen Versicherten im Rentenalter ist der Rentnerfreibetrag in Höhe von Fr. 1'400.-- pro Monat zu berücksichtigen.

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Beiträge: Dividendenausschüttungen sind nur dann als massgebender Lohn zu betrachten, wenn von einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen der Arbeitsleistung und den bezogenen Löhnen ausgegangen werden muss. Bei berufstätigen Versicherten im Rentenalter ist der Rentnerfreibetrag in Höhe von Fr. 1'400.-- pro Monat zu berücksichtigen.

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