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2015-08-21_sv_1

Basel-Landschaft · 2015-08-21 · Deutsch BL

Bei der (prozessualen) Revision handelt es sich um ein ausserordentliches Rechtsmittel, als solches richtet es sich gegen formell rechtskräftige Entscheide / Aufgrund ihres subsidiären Charakters ist die Revision zudem ausgeschlossen, wenn die Revisionsgründe bereits im ordentlichen Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden können

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Bei der (prozessualen) Revision handelt es sich um ein ausserordentliches Rechtsmittel, als solches richtet es sich gegen formell rechtskräftige Entscheide / Aufgrund ihres subsidiären Charakters ist die Revision zudem ausgeschlossen, wenn die Revisionsgründe bereits im ordentlichen Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden können

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