Bei der (prozessualen) Revision handelt es sich um ein ausserordentliches Rechtsmittel, als solches richtet es sich gegen formell rechtskräftige Entscheide / Aufgrund ihres subsidiären Charakters ist die Revision zudem ausgeschlossen, wenn die Revisionsgründe bereits im ordentlichen Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden können
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Basel-Land Kantonsgericht 21.08.2015 2015-08-21_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.08.2015 2015-08-21_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.08.2015 2015-08-21_sv_1
Bei der (prozessualen) Revision handelt es sich um ein ausserordentliches Rechtsmittel, als solches richtet es sich gegen formell rechtskräftige Entscheide / Aufgrund ihres subsidiären Charakters ist die Revision zudem ausgeschlossen, wenn die Revisionsgründe bereits im ordentlichen Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden können
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