Anspruchsberechtigung: Eine Weiterbeschäftigung beim ehemaligen Arbeitgeber ist nicht überwiegend wahrscheinlich nachgewiesen; die Vermittlungsfähigkeit des Gerüstmonteurs ist trotz wiederholter saisonaler Anstellungen zu bejahen
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Basel-Land Kantonsgericht 20.08.2015 2015-08-20_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 20.08.2015 2015-08-20_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 20.08.2015 2015-08-20_sv_4
Anspruchsberechtigung: Eine Weiterbeschäftigung beim ehemaligen Arbeitgeber ist nicht überwiegend wahrscheinlich nachgewiesen; die Vermittlungsfähigkeit des Gerüstmonteurs ist trotz wiederholter saisonaler Anstellungen zu bejahen
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