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2015-08-20_sv_2

Basel-Landschaft · 2015-08-20 · Deutsch BL

Ob Schichtzulagen für Nacht- und Wochenendarbeiten bei der Festlegung des massgeblichen Lohnes zur Berechnung der Invalidenrente aus der beruflichen Vorsorge mit zu berücksichtigen sind, hängt im überobligatorischen Bereich von der Formulierung im Reglement bzw. vorliegend im Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse ab. Eine Abweichung vom AHV-rechtlichen Einkommensbegriff muss sich genügend klar aus dem Reglement oder dem Dekret ergeben.

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Ob Schichtzulagen für Nacht- und Wochenendarbeiten bei der Festlegung des massgeblichen Lohnes zur Berechnung der Invalidenrente aus der beruflichen Vorsorge mit zu berücksichtigen sind, hängt im überobligatorischen Bereich von der Formulierung im Reglement bzw. vorliegend im Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse ab. Eine Abweichung vom AHV-rechtlichen Einkommensbegriff muss sich genügend klar aus dem Reglement oder dem Dekret ergeben.

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