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2015-07-30_sv_1

Basel-Landschaft · 2015-07-30 · Deutsch BL

Unfallbegriff: Ein Unfall im Rechtssinne ist zu bejahen, wenn der Versicherte beim Skifahren auf einer präparierten Piste in eine Bodendelle mit wenig Schnee fährt und durch die starke Abbremsung zusammengestaucht wird. Kausalzusammenhang zwischen dem erlittenen Unfall und einer später festgestelllten Diskushernie verneint.

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Unfallbegriff: Ein Unfall im Rechtssinne ist zu bejahen, wenn der Versicherte beim Skifahren auf einer präparierten Piste in eine Bodendelle mit wenig Schnee fährt und durch die starke Abbremsung zusammengestaucht wird. Kausalzusammenhang zwischen dem erlittenen Unfall und einer später festgestelllten Diskushernie verneint.

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