Das vorliegende Gutachten lässt eine zuverlässige Beurteilung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu. Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Notizen des medizinischen Gutachters.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 23.07.2015 2015-07-23_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.07.2015 2015-07-23_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.07.2015 2015-07-23_sv_4
Das vorliegende Gutachten lässt eine zuverlässige Beurteilung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu. Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Notizen des medizinischen Gutachters.
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