Bei der Berechnung des Valideneinkommens wurde in der LSE-Tabelle zu Recht auf den Bereich "sonstige persönliche Dienstleistungen" abgestellt, weil die Beschwerdeführerin vor Eintritt des Gesundheitsschadens ausschliesslich Tätigkeiten ausgeübt hat, welche als "persönliche Dienstleistungen" zu qualifizieren sind, obwohl ihr auch alle anderen Tätigkeiten im Anforderungsniveau 4 offen gestanden wären
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Basel-Land Kantonsgericht 02.07.2015 2015-07-02_sv_6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 02.07.2015 2015-07-02_sv_6 Basilea Campagna Kantonsgericht 02.07.2015 2015-07-02_sv_6
Bei der Berechnung des Valideneinkommens wurde in der LSE-Tabelle zu Recht auf den Bereich "sonstige persönliche Dienstleistungen" abgestellt, weil die Beschwerdeführerin vor Eintritt des Gesundheitsschadens ausschliesslich Tätigkeiten ausgeübt hat, welche als "persönliche Dienstleistungen" zu qualifizieren sind, obwohl ihr auch alle anderen Tätigkeiten im Anforderungsniveau 4 offen gestanden wären
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