Kein Anspruch auf eine Invalidenrente infolge vollständiger Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit; eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Diagnose eines unklaren Beschwerdebildes ohne nachweisbare organische Grundlage liegt nicht vor, da die von der Rechtsprechung verlangten zusätzlichen Kriterien nicht gegeben sind
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Basel-Land Kantonsgericht 11.06.2015 2015-06-11_sv_6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 11.06.2015 2015-06-11_sv_6 Basilea Campagna Kantonsgericht 11.06.2015 2015-06-11_sv_6
Kein Anspruch auf eine Invalidenrente infolge vollständiger Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit; eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Diagnose eines unklaren Beschwerdebildes ohne nachweisbare organische Grundlage liegt nicht vor, da die von der Rechtsprechung verlangten zusätzlichen Kriterien nicht gegeben sind
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