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2015-06-11_sv_6

Basel-Landschaft · 2015-06-11 · Deutsch BL

Kein Anspruch auf eine Invalidenrente infolge vollständiger Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit; eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Diagnose eines unklaren Beschwerdebildes ohne nachweisbare organische Grundlage liegt nicht vor, da die von der Rechtsprechung verlangten zusätzlichen Kriterien nicht gegeben sind

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Kein Anspruch auf eine Invalidenrente infolge vollständiger Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit; eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Diagnose eines unklaren Beschwerdebildes ohne nachweisbare organische Grundlage liegt nicht vor, da die von der Rechtsprechung verlangten zusätzlichen Kriterien nicht gegeben sind

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