Zur Bemessung der Arbeitsfähigkeit kann nur auf die Restarbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit abgestellt werden, wenn ein stabiler Gesundheitszustand vorliegt; der medizinische Endzustand für den Fallabschluss ist vorliegend noch nicht erreicht und es sind weiterhin Taggeldleistungen zu entrichten
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Basel-Land Kantonsgericht 04.06.2015 2015-06-04_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.06.2015 2015-06-04_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.06.2015 2015-06-04_sv_5
Zur Bemessung der Arbeitsfähigkeit kann nur auf die Restarbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit abgestellt werden, wenn ein stabiler Gesundheitszustand vorliegt; der medizinische Endzustand für den Fallabschluss ist vorliegend noch nicht erreicht und es sind weiterhin Taggeldleistungen zu entrichten
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