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2015-05-28_sv_7

Basel-Landschaft · 2015-05-28 · Deutsch BL

Die Vermittlungsfähigkeit ist zu verneinen, wenn eine versicherte Person bei wiederholter saisonal bedingter Arbeitslosigkeit trotz entsprechender Aufforderung der zuständigen Behörden nicht alles Zumutbare unternimmt, um rechtzeitig eine Dauerstelle zu finden und die voraussehbare Arbeitslosigkeit zu verhindern.

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Die Vermittlungsfähigkeit ist zu verneinen, wenn eine versicherte Person bei wiederholter saisonal bedingter Arbeitslosigkeit trotz entsprechender Aufforderung der zuständigen Behörden nicht alles Zumutbare unternimmt, um rechtzeitig eine Dauerstelle zu finden und die voraussehbare Arbeitslosigkeit zu verhindern.

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