Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei Arbeit auf Abruf; bei langjährigen Arbeitsverhältnissen ist die effektiv absolvierte Arbeitszeit als normal zu betrachten. Es rechtfertigt sich daher, auf die Arbeitsstunden pro Jahr und die Abweichungen vom Jahresdurchschnitt ab faktischer Arbeitslosigkeit abzustellen
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 28.05.2015 2015-05-28_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.05.2015 2015-05-28_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.05.2015 2015-05-28_sv_3
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei Arbeit auf Abruf; bei langjährigen Arbeitsverhältnissen ist die effektiv absolvierte Arbeitszeit als normal zu betrachten. Es rechtfertigt sich daher, auf die Arbeitsstunden pro Jahr und die Abweichungen vom Jahresdurchschnitt ab faktischer Arbeitslosigkeit abzustellen
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht