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2015-05-28_sv_3

Basel-Landschaft · 2015-05-28 · Deutsch BL

Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei Arbeit auf Abruf; bei langjährigen Arbeitsverhältnissen ist die effektiv absolvierte Arbeitszeit als normal zu betrachten. Es rechtfertigt sich daher, auf die Arbeitsstunden pro Jahr und die Abweichungen vom Jahresdurchschnitt ab faktischer Arbeitslosigkeit abzustellen

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Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei Arbeit auf Abruf; bei langjährigen Arbeitsverhältnissen ist die effektiv absolvierte Arbeitszeit als normal zu betrachten. Es rechtfertigt sich daher, auf die Arbeitsstunden pro Jahr und die Abweichungen vom Jahresdurchschnitt ab faktischer Arbeitslosigkeit abzustellen

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