Rückforderung bereits ausgerichteter Arbeitslosenentschädigung infolge Ablehnung in der Anspruchsberechtigung mangels Vermittlungsfähigkeit bei saisonaler Beschäftigung. Besteht für den Versicherten keine Veranlassung, mit einer saisonal bedingten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen zu müssen, kann nicht gesagt werden, er habe den dadurch entstandenen Lohnausfall in Kauf genommen. Rückkommenstitel sowohl der Wiedererwägung als auch der Revision verneint.
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Basel-Land Kantonsgericht 22.05.2015 2015-05-22_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 22.05.2015 2015-05-22_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 22.05.2015 2015-05-22_sv_4
Rückforderung bereits ausgerichteter Arbeitslosenentschädigung infolge Ablehnung in der Anspruchsberechtigung mangels Vermittlungsfähigkeit bei saisonaler Beschäftigung. Besteht für den Versicherten keine Veranlassung, mit einer saisonal bedingten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen zu müssen, kann nicht gesagt werden, er habe den dadurch entstandenen Lohnausfall in Kauf genommen. Rückkommenstitel sowohl der Wiedererwägung als auch der Revision verneint.
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