Rentenaufhebung bestätigt mittels substituierter Begründung durch das Gericht; anlässlich der erstmaligen Rentenzusprache lag ein somatisches Leiden vor, weshalb eine Rentenaufhebung gestützt auf lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen nicht in Frage kommt; da aber erheblich verbesserter Gesundheitszustand, Rentenaufhebung gestützt auf Art. 17 ATSG im Ergebnis bestätigt
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Basel-Land Kantonsgericht 21.05.2015 2015-05-21_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.05.2015 2015-05-21_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.05.2015 2015-05-21_sv_4
Rentenaufhebung bestätigt mittels substituierter Begründung durch das Gericht; anlässlich der erstmaligen Rentenzusprache lag ein somatisches Leiden vor, weshalb eine Rentenaufhebung gestützt auf lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen nicht in Frage kommt; da aber erheblich verbesserter Gesundheitszustand, Rentenaufhebung gestützt auf Art. 17 ATSG im Ergebnis bestätigt
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