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2015-05-21_sv_4

Basel-Landschaft · 2015-05-21 · Deutsch BL

Rentenaufhebung bestätigt mittels substituierter Begründung durch das Gericht; anlässlich der erstmaligen Rentenzusprache lag ein somatisches Leiden vor, weshalb eine Rentenaufhebung gestützt auf lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen nicht in Frage kommt; da aber erheblich verbesserter Gesundheitszustand, Rentenaufhebung gestützt auf Art. 17 ATSG im Ergebnis bestätigt

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Rentenaufhebung bestätigt mittels substituierter Begründung durch das Gericht; anlässlich der erstmaligen Rentenzusprache lag ein somatisches Leiden vor, weshalb eine Rentenaufhebung gestützt auf lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen nicht in Frage kommt; da aber erheblich verbesserter Gesundheitszustand, Rentenaufhebung gestützt auf Art. 17 ATSG im Ergebnis bestätigt

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