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2015-05-21_sv_2

Basel-Landschaft · 2015-05-21 · Deutsch BL

AHV-Beiträge von Selbstständigerwerbenden: Die Formel zur Berechnung der persönlichen AHV-Beiträge gemäss Weisung des Bundesamtes für Sozialversicherungen ohne Berücksichtigung der Zinsen auf dem in Betrieb eingesetzten Eigenkapital ist nicht gesetzeskonform und führt zu übermässig hohen persönlichen AHV-Beiträgen. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass der Zins des im Betrieb eingesetzten eigenen Kapitals vor der Beitragsaufrechnung abzuziehen ist (Art. 9 Abs. 2 lit. f AHVG). Erst nach Abzug dieses Zinses ergibt sich das AHV-pflichtige Einkommen.

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AHV-Beiträge von Selbstständigerwerbenden: Die Formel zur Berechnung der persönlichen AHV-Beiträge gemäss Weisung des Bundesamtes für Sozialversicherungen ohne Berücksichtigung der Zinsen auf dem in Betrieb eingesetzten Eigenkapital ist nicht gesetzeskonform und führt zu übermässig hohen persönlichen AHV-Beiträgen. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass der Zins des im Betrieb eingesetzten eigenen Kapitals vor der Beitragsaufrechnung abzuziehen ist (Art. 9 Abs. 2 lit. f AHVG). Erst nach Abzug dieses Zinses ergibt sich das AHV-pflichtige Einkommen.

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