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2015-05-07_sv_9

Basel-Landschaft · 2015-05-07 · Deutsch BL

Eine Drogensucht gilt nach der Rechtsprechung für sich genommen nicht als invalidisierend. Vorliegend ist ein der Suchterkrankung zugrunde liegender psychischere Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen.

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Eine Drogensucht gilt nach der Rechtsprechung für sich genommen nicht als invalidisierend. Vorliegend ist ein der Suchterkrankung zugrunde liegender psychischere Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen.

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