Der zeitliche Zusammenhang zwischen der während der Dauer des Vorsorgeverhältnisses mit der beklagten Vorsorgeeinrichtung bestandenen Arbeitsunfähigkeit und der später eingetretenen Invalidität ist zu bejahen.
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Basel-Land Kantonsgericht 07.05.2015 2015-05-07_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.05.2015 2015-05-07_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.05.2015 2015-05-07_sv_2
Der zeitliche Zusammenhang zwischen der während der Dauer des Vorsorgeverhältnisses mit der beklagten Vorsorgeeinrichtung bestandenen Arbeitsunfähigkeit und der später eingetretenen Invalidität ist zu bejahen.
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