Berufliche Massnahmen, Umschulung; für die Beurteilung der Eignung einer Umschulung in einen konkreten Beruf ist ein genauer, objektiver Beschrieb des Berufsbildes notwendig. Die aktuelle und langfristig prognostische Zumutbarkeit des neuen Berufs ist mittels einer arbeitsmedizinischen Abklärung zu ermitteln.
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Basel-Land Kantonsgericht 07.05.2015 2015-05-07_sv_10 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.05.2015 2015-05-07_sv_10 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.05.2015 2015-05-07_sv_10
Berufliche Massnahmen, Umschulung; für die Beurteilung der Eignung einer Umschulung in einen konkreten Beruf ist ein genauer, objektiver Beschrieb des Berufsbildes notwendig. Die aktuelle und langfristig prognostische Zumutbarkeit des neuen Berufs ist mittels einer arbeitsmedizinischen Abklärung zu ermitteln.
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