Hilfsmittel: Voraussetzung für den Anspruch auf eine Übernahme der über der Pauschale liegenden Mehrkosten der Hörgeräteversorgung ist eine konkrete tatsächliche Erwerbstätigkeit mit einem Mindesteinkommen von Fr. 4'667.-.
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Basel-Land Kantonsgericht 04.05.2015 2015-05-04_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.05.2015 2015-05-04_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.05.2015 2015-05-04_sv_1
Hilfsmittel: Voraussetzung für den Anspruch auf eine Übernahme der über der Pauschale liegenden Mehrkosten der Hörgeräteversorgung ist eine konkrete tatsächliche Erwerbstätigkeit mit einem Mindesteinkommen von Fr. 4'667.-.
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